Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
WAS IST ZU TUN?
1. Suchen Sie alle Ihre Gasrechnungen zusammen.
Eine bezahlte Nichtschuld ist erst nach dreißig Jahren verjährt.
Bis 1976 zurück gilt das Recht auf Rückforderung zuviel bezahlter Beträge.
Falls nicht mehr alle Rechnungen auffindbar sind, müssen die Ansprüche aufgrund von Schätzungen geltend gemacht werden.
2. Melden Sie Ihre Forderungen an.
Bis zu fünf Prozent der von Ihnen zwischen 1976 und 1.1.2005 bezahlten Rechnungssummen stehen Ihnen samt Zins und Zinseszins zu. Im konkreten Fall von RA Dr. Thaddäus Schäfer beläuft sich der errechnete Fehlbetrag auf
€ 2.223,55; hinzu kommen noch Zinsen in nahezu gleicher Höhe.
Nach dem Urteil in diesem Musterprozess wird eine Sammelklage für alle interessierten Geschädigten der Stadtwerke, der IKB und der TIGAS eingebracht.
3. Sie können sich bereits vormerken lassen.
Mit untenstehendem Formular können Sie sich bereits unpräjudiziell anmelden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Erstinformation sowie Berechnung Ihrer Ansprüche sind kostenlos.
Sämtliche gerichtliche wie außergerichtliche Kosten in einem nachfolgenden Prozess hat im Falle des Obsiegens die TIGAS zu tragen.
Rechtsanwalt Dr. Thaddäus Schäfer, Innsbruck
Telefon: 0512 562700/32
Fax: 0512-562700-2
E-Mail:
helpline@dietigas.org
Fakten und Hintergründe zur TIGAS-Affäre finden Sie auf:
www.dietiwag.org